AGBs

Allgemeine Bestimmungen im Rahmen von 175 Jahre LUKB

1. Datenschutz

Datenschutz ist uns wichtig. Die von den Teilnehmenden zur Verfügung gestellten Daten werden ausschliesslich im Zusammenhang mit der Durchführung der Jubiläumsveranstaltungen verwendet (bspw. Bestätigung der Anmeldung) und werden nicht für spätere Marketingzwecke weiterverwendet. Weitere Informationen zur Datenbearbeitung durch die Luzerner Kantonalbank AG entnehmen Sie unserer Website. Die Datenschutzerklärung gibt einen Überblick über die Erhebung und Bearbeitung von Personendaten: www.lukb.ch/ueber-uns/rechtliches/datenschutzerklaerung.

Indem Sie ein Ticket bestellen, akzeptieren Sie die Nutzungsbedingungen der LUKB und die allgemeinen Bestimmungen im Rahmen von 175 Jahre LUKB und bestätigen, dass Sie unsere Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen haben.

2. Veranstalterin

Veranstalterin der Events im Rahmen des 175 Jahre Jubiläums der LUKB ist die Luzerner Kantonalbank AG, Pilatusstrasse 12, 6003 Luzern. Veranstalterin der Naturwochen ist Foxtrail Schweiz GmbH.

3. Teilnahmeberechtigung und Anmeldung

Die Events im Rahmen des 175 Jahre Jubiläums der LUKB sind exklusiv für Personen mit Wohnsitz in Luzern, LUKB-Kunden und/oder LUKB-Aktionäre. Mit der Anmeldung bestätigen die Teilnehmenden, dass sie eine dieser Voraussetzungen erfüllen. Die Veranstalterin behält sich vor, Teilnehmende jederzeit von der Veranstaltung auszuschliessen, wenn diese bei ihrer Anmeldung falsche Angaben zu den Teilnahmebedingungen gemacht haben.

Die Anmeldung zu den Veranstaltungen ist für Personen ab 14 Jahren möglich. Kinder unter 14 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen teilnehmen.

Die Anmeldung erfolgt online auf der Homepage verbonde.ch. Anmeldungen per Telefon oder E-Mail sind nicht möglich.

Die Zahl der Tickets / Gutscheine ist begrenzt. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Einganges berücksichtigt. Pro Person und Veranstaltung darf ein Ticket / Gutschein erworben werden. Je nach Event sind Begleitpersonen zulässig und können angemeldet werden. Mehrfachbestellungen werden gelöscht. Eine Anmeldung ist erst mit Erhalt des Tickets / Gutscheins gültig. Bei den Sport-Tagen sind Mehrfachanmeldungen am selben Event-Ort je nach Verfügbarkeit möglich.

Mit dem Erwerb eines Tickets / Gutscheins akzeptieren die Teilnehmenden die Allgemeinen Bestimmungen im Rahmen von 175 Jahre LUKB.

4. Ticketbedingungen

Die Tickets / Gutscheine werden von der Luzerner Kantonalbank AG kostenlos zur Verfügung gestellt. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen. Der Verkauf der Tickets / Gutscheine ist untersagt. Die Tickets sind übertragbar. Die

Veranstalterin kann entsprechende Kontrollen durchführen. Bei Zuwiderhandlung kann die Teilnahme untersagt werden.

5. Foto- und Filmaufnahmen

Mit der Anmeldung erklären sich die Teilnehmenden einverstanden, dass am Event Foto- und Filmaufnahmen gemacht werden, welche an die Luzerner Kantonalbank AG und an die an der Veranstaltung mitwirkenden Partner weitergegeben werden und durch diese für die eigene, nichtkommerzielle Kommunikation verwendet werden. Die Teilnehmenden verzichten auf die Geltendmachung diesbezüglicher Persönlichkeitsrechte und Entschädigungsansprüche.

6. Sicherheit und Anweisungen

Den Anweisungen der Funktionäre und des Sicherheitspersonals ist Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss von der Veranstaltung führen.

7. Haftungsausschluss

Die Versicherung ist Sache der Teilnehmenden. Die Veranstalterin lehnt jede Haftung für Unfälle, Schadenfälle und Diebstahl ab.

8. Änderung, Absage oder Abbruch der Veranstaltung

Die Veranstalterin ist berechtigt, die Durchführung der Veranstaltungen ohne Angabe von Gründen abzusagen, abzubrechen, anzupassen oder zeitlich und/oder räumlich zu verlegen. Änderungen oder Absagen einer Veranstaltung werden rechtzeitig über die offiziellen Kommunikationskanäle der LUKB (Website, E-Mail) bekannt gegeben. Die Haftung für Schäden wie bspw. Reise- und Unterbringungskosten oder andere vergeblich getätigte Aufwendungen im Zusammenhang mit der Veranstaltung wird ausgeschlossen.

9. Anreise und Parkplätze

Die Teilnehmenden sind für ihre An- und Abreise selbst verantwortlich. Parkplätze stehen nach Verfügbarkeit zur Verfügung und sind gebührenpflichtig.

Thementage

1. Musik-Tag

Der folgende Abschnitt gilt nur für Teilnehmende am Musik-Tag:

Tickets, die am Eventtag nicht benutzt werden, verfallen automatisch.

Bei Tickets, welche bis 20.30 Uhr nicht gegen ein Eintritts-Bändeli eingetauscht werden, behalten wir uns vor, diese weiterzugeben.

Das Mitbringen von Haustieren, Glaswaren, Drohnen, Kerzen, Himmelslaternen, Laserpointer, pyrotechnischen Gegenständen, sowie Waffen, Beilen/Äxten oder Messern sowie Dolchen ist verboten. Diese Aufzählung ist nicht abschliessend, den Weisungen des Sicherheitspersonals ist Folge zu leisten. Bei Nichtbeachtung erfolgt ein Verweis aus dem Festgelände. Für abgegebene Gegenstände wird nicht gehaftet.

Auf dem Festival-Gelände gekaufte Getränke in Glasbehältern, werden beim Eintritt in die Arena in Einweggebinde umgefüllt.

Alkoholische Getränke werden nur an Personen über 16/18 Jahren ausgegeben. An offensichtlich Betrunkene wird kein Alkohol ausgeschenkt. Stark alkoholisierte Personen können vom Festgelände verwiesen werden.

Bei Konzerten besteht aufgrund der Lautstärke die Gefahr von Hör- und Gesundheitsschäden. Das Tragen von Gehörschutz wird empfohlen. Die Veranstalterin lehnt jegliche Haftung für allfällige Hör- oder Gesundheitsschäden ab.

Die Veranstalterin führt am Arena-Eingang und bei den Tribünen Zutrittskontrollen durch.

Foto- und Filmaufnahmen der am Musik-Tag auftretenden Musiker sind nicht erlaubt. Das Fotografieren und Aufnehmen von Videos für den rein privaten Gebrauch ist gestattet. Das Mitbringen von Aufnahmegeräten für den kommerziellen Zweck ist untersagt.

2. Genuss-Tage

Der folgende Abschnitt gilt nur für Teilnehmende an den Genuss-Tagen:

Personen mit einem gültigen Ticket können dieses vor Ort in einen Konsumations-Gutschein im Wert von CHF 17.50 eintauschen. Konsumations-Gutscheine können nur innerhalb des auf dem Ticket aufgedruckten Zeitraums bezogen werden. Gutscheine, die nicht bezogen werden. Ein allfälliges Restguthaben verfällt automatisch. Barauszahlungen sind nicht möglich. Eine Vervielfältigung des Gutscheins ist untersagt und kann strafrechtlich geahndet werden. Ein nicht mehr vorhandener Gutschein (bspw. Verlust oder Diebstahl) wird nicht ersetzt.

Das Mitbringen von Haustieren, Glaswaren, Drohnen, Kerzen, Himmelslaternen, Laserpointer, pyrotechnischen Gegenständen, sowie Waffen, Beilen/Äxten oder Messern sowie Dolchen ist verboten. Diese Aufzählung ist nicht abschliessend, den Weisungen des Sicherheitspersonals ist Folge zu leisten. Bei Nichtbeachtung erfolgt ein Verweis aus dem Festgelände. Für abgegebene Gegenstände wird nicht gehaftet.

Alkoholische Getränke werden nur an Personen über 16/18 Jahren ausgegeben. An offensichtlich Betrunkene wird kein Alkohol ausgeschenkt. Stark alkoholisierte Personen können vom Gelände verwiesen werden.

Das Fotografieren und Aufnehmen von Videos für den rein privaten Gebrauch ist gestattet. Das Mitbringen von Aufnahmegeräten für den kommerziellen Zweck ist untersagt.

3. Natur-Wochen

Der folgende Abschnitt gilt nur für Teilnehmende an den Natur-Wochen: Die auf www.verbonde.ch bezogenden Tickets enthalten Gutscheincodes für Foxtrail. Diese können innerhalb der auf dem Ticket erwähnten Frist auf www.foxtrail.ch eingelöst werden. Pro Teilnehmer/in wird unabhängig davon, ob erwachsen oder minderjährig, ein Gutscheincode benötigt. Gutscheincodes welche nicht rechtzeitig eingelöst werden, verfallen automatisch.

Es können sich Teilnehmende ohne Gutschein-Code in der selben Gruppe (bis maximal 8 Personen pro Team) anmelden, diese bezahlen den regulären Preis.

Sobald die Coupons auf der Website von Foxtrail eingelöst werden, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Foxtrail Schweiz GmbH.

4. Kultur-Tage

Der folgende Abschnitt gilt nur für Teilnehmende an den Kultur-Tagen:

Das Mitbringen von Drohnen, pyrotechnischen Gegenständen, sowie Waffen, Beilen/Äxten oder Messern sowie Dolchen ist verboten. Diese Aufzählung ist nicht abschliessend, den Weisungen des Sicherheitspersonals ist Folge zu leisten. Bei Nichtbeachtung erfolgt ein Verweis aus dem Gelände. Für abgegebene Gegenstände wird nicht gehaftet.

Das Fotografieren und Aufnehmen von Videos für den rein privaten Gebrauch ist gestattet. Das Mitbringen von Aufnahmegeräten für den kommerziellen Zweck ist untersagt.

Besuchende der Kultur-Tage benötigen kein Eintrittsticket. Im Rahmen der Kultur-Tage wird ein Gemälde erstellt. Die Anmeldung fürs Mitmalen am «Turm-Projekt» erfolgt voraus über www.verbonde.ch.

Am «Turm-Projekt» mitwirken dürfen Personen mit einer Mindestgrösse von 120 cm und einem Körpergewicht von max. 100 kg. Das Mindestalter ist 14 Jahre. Personen die die Hebebühne betreten müssen zudem schwindelfrei sein.

5. Sport-Tage

Der folgende Abschnitt gilt nur für Teilnehmende an den Sport-Tagen:

Das Mitbringen von Haustieren, Glaswaren, Drohnen, Kerzen, Himmelslaternen, Laserpointer, pyrotechnischen Gegenständen, sowie Waffen, Beilen/Äxten oder Messern sowie Dolchen ist verboten. Diese Aufzählung ist nicht abschliessend. Bei Nichtbeachtung erfolgt ein Verweis aus dem Event-Gelände. Für abgegebene Gegenstände wird nicht gehaftet.

Alkoholische Getränke werden nur an Personen über 16/18 Jahren ausgegeben. An offensichtlich Betrunkene wird kein Alkohol ausgeschenkt. Stark alkoholisierte Personen können vom Gelände verwiesen werden.

Angemeldete Teilnehmende erhalten vor Ort so lange verfügbar, pro Person ein Sportshirt.

Für Verletzungen aufgrund sportlicher Aktivitäten oder Kostenfolgen durch Beschädigungen an Sportgeräten durch unsachgemässe Handhabung schliessen wir jegliche Haftung aus.

Schlussbestimmungen

Die allgemeinen Bestimmungen sind ein integraler Vertragsbestandteil zwischen der Veranstalterin und Teilnehmer. Über die Auslegung der allgemeinen Bestimmungen entscheidet die Veranstalterin. Änderungen der allgemeinen Bestimmungen durch Veranstalterin bleiben vorbehalten.

Sollten einzelne Bestimmungen nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit nachträglich verlieren oder sollte sich eine Lücke ergeben, so wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinträchtigt.

Diese allgemeinen Bestimmungen unterliegen dem schweizerischen Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den allgemeinen Bestimmungen oder mit den Veranstaltungen ist Luzern, Kanton Luzern.

Luzern, 26. Februar 2025